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Landgericht Köln, 323 Qs 106/19

Datum:
11.10.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
323 Qs 106/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:1011.323QS106.19.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 24.09.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 12.09.2019 (Az. 53 OWi 976/19) aufgehoben und der Landrat des S1-Kreises, 32.4 Bußgeldstelle, angewiesen, der Verteidigerin S die digitalen Falldateien inklusive Rohmessdaten der kompletten Messreihe vom Tattag auf einen von ihr zur Verfügung gestellten Datenträger zu kopieren und an sie zu übersenden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.

 
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