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Landgericht Köln, 31 O 311/18

Datum:
04.06.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
31. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 O 311/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0604.31O311.18.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 28.11.2018 (6 W 120/18) wird wie folgt bestätigt:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland parallel importierte Arzneimittel „W Filmtabletten“ in Packungen mit einer Dose zu 60 Filmtabletten in neuverpackten Ausstattungen in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, sofern das Arzneimittel im Herkunftsland in Packungen mit einer Dose zu 60 Filmtabletten in den Verkehr gebracht wird.

Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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