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Landgericht Köln, 31 O 255/19

Datum:
09.10.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
31. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 O 255/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:1009.31O255.19.00
 
Tenor:

1.         Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am gesetzlichen Vertreter, zu unterlassen,

die nachfolgend abgebildete Produktverpackung zu verwenden, um die wie auf der Abbildung damit verpackte Nudelsorte „Spaghetti“ auszustellen, zu bewerben oder zum Verkauf anzubieten:

- Bilddarstellung wurde entfernt -

2.         Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

 
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