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Landgericht Köln, 29 T 17/19

Datum:
14.02.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
29 T 17/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0214.29T17.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 204 C 44/18
 
Tenor:

Die Sache wird zur Entscheidung auf die Kammer übertragen.

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 24.09.2018 wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13.09.2018 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 05.02.2019 (Az. 204 C 44/18) abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt neu festgesetzt:

Bis zum 17.07.2018: 6.000 €;

danach: Kosten der ersten Instanz.

Die Beschwerde der Klägerin vom 30.10.2018 wird als unzulässig verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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