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Landgericht Köln, 28 O 283/19

Datum:
14.10.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 283/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:1014.28O283.19.00
 
Tenor:

wird auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20.09.2019 im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstand zu vollziehen ist,

v e r b o t e n,

über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem gegen ihn beim Southwark Crown Court in London geführten Strafverfahren unter Angabe seine Vor- und Zunamens, seines Alters und seines Wohnortes identifizierend zu berichten und/oder berichten zu lassen,

wenn dies geschieht wie im Rahmen des Artikels „Heidelberger Banker bereitet vor Londoner Gericht Zins-Manipulation“, abrufbar seit dem 04.07.2019 auf der Internetseite link wurde gelöscht, sowie im Rahmen des Artikels „Heidelberger Banker B I freigesprochen“, abrufbar seit dem 05.07.2019 auf der Internetseite link wurde gelöscht.

II. Im Übrigen wird der sofortigen Beschwerde des Antragstellers nicht abgeholfen.

III. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/5 und die Antragsgegnerin zu 4/5, die Kosten der sofortigen Beschwerde trägt der Antragsteller.

IV. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 40.000,- €

 
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