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Landgericht Köln, 24 O 410/18

Datum:
11.07.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 410/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0711.24O410.18.00
 
Tenor:

I.

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.462,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2018  Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke W vom Typ Q mit der Fahrzeugindentifizierungsnummer  ##### zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der unter 1.) genannten Zug-um-Zug-Leistung in Annahmeverzug befindet.

4.

              Die Beklagte wird verurteilt, die durch die Beauftragung des

                 Prozessbevollmächtigten der Klagepartei entstandenen vorgerichtlichen

                 Rechtsanwaltskosten in Höhe von 573,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5

                 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2019 zu

                 zahlen.

5.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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