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Landgericht Köln, 23 O 323/17

Datum:
10.09.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 323/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0910.23O323.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.374,43 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Abtretung eines entsprechenden Anspruchs der Klägerin gegen die Insolvenzmasse in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G GmbH (AG Köln #### ). Darüber hinaus wird der Beklagte verurteilt, die Klägerin von einem Gebührenanspruch ihrer Prozessbevollmächtigten für Maßnahmen der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 865 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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