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Landgericht Köln, 20 O 474/16

Datum:
20.02.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 474/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0220.20O474.16.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von Herrn C auf die Beklagte erfolgte Übertragung des Eigentums an der im Grundbuch des Amtsgerichts Köln, Wohnungs- /Teileigentumsgrundbuch von M , Bl. 2066, eingetragenen Wohnung Sstraße ## (gemäß Aufteilungsplan Nr. 2) sowie der im Grundbuch des Amtsgerichts Köln, Wohnungs –/Teileigentumsgrundbuch von M , Bl. 2080, eingetragenen Wohnung Sstraße ## (gemäß Aufteilungsplan Nr. 3) gemäß des vor dem Notar L beurkundeten Übertragungsvertrages vom 31.10.2013 (UR.Nr.: XXXX/2013) wegen Geschäftsunfähigkeit des Erblassers unwirksam ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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