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Landgericht Köln, 19 O 264/18

Datum:
23.08.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 264/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0823.19O264.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.448,05 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.536,79 € seit 13.10.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs W „U“ 2,0 l TDI mit der FIN W#####.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs W „U“ 2.0 l TDI mit der FIN W##### in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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