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Landgericht Köln, 18 O 414/18

Datum:
31.07.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 414/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0731.18O414.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.297,35 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent vom 13.02.2015 bis zum 06.10.2018 und Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und  Übereignung des Fahrzeugs T Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer T##### , sowie weitere  1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 07.10.2018 mit der Rücknahme des Fahrzeugs T Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer T#####   in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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