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Landgericht Köln, 16 O 410/17

Datum:
01.02.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 410/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0201.16O410.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu gleichen Teilen 10.000,00 EUR nebst Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.09.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.285,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 2/9 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils für den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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