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Landgericht Köln, 16 O 213/16

Datum:
20.02.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 213/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0220.16O213.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird im Hinblick auf den Klageantrag zu 2) als unzulässig, im Übrigen als unbegründet abgewiesen.

Die Drittwiderklage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35 %. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu 1) und 2) tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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