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Landgericht Köln, 14 O 86/19

Datum:
19.03.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
Landgericht,
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 O 86/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0319.14O86.19.00
 
Tenor:

Im Wege der

e i n s t w e i l i g e n  V e r f ü g u n g

wird angeordnet:

Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,

v e r b o t e n,

die „Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat“ vom 4. September 2015, diesen Beschluss beigefügt als Anlage AST 1, ohne Zustimmung des Antragstellers im Internet zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wenn dies geschieht wie aus dem diesem Beschluss beigefügten Anlagenkonvolut AST 2 ersichtlich.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

 
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