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Landgericht Köln, 14 O 450/18

Datum:
14.11.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 450/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:1114.14O450.18.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 27.761,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Oktober 2018 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW W U 2,0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: #####.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klagepartei Schadensersatz für weitere Schäden zu zahlen, die aus der Manipulation des PKW W U 2,0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: ##### seit dem 14. Dezember 2018 entstanden sind und weiterhin entstehen werden.

3. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs PKW W U 2,0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer: ##### in Annahmeverzug befindet.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 807,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Oktober 2018 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klagepartei zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

8. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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