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Landgericht Köln, 12 O 393/18

Datum:
05.06.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 393/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0605.12O393.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.185 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.11.2018 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Audi A1 1.6 TDI, Fahrgestellnummer: ####, und Zahlung einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 14.858,94 € zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.358,87 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des Fahrzeugs in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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