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Landgericht Köln, 11 S 250/18

Datum:
13.08.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 250/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0813.11S250.18.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.05.2018 - 275 C 240/17 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 2720 € sowie weitere 126,10 € vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.12.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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