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Landgericht Köln, 108 KLs 17/18

Datum:
10.01.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
8. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
108 KLs 17/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0110.108KLS17.18.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

 
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