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Landgericht Köln, 8 O 139/17

Datum:
22.06.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 139/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0622.8O139.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die im 1. OG des Hauses Tstraße 73 in L gelegenen Räumlichkeiten, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele, Dusche/Bad, WC und Kellerraum gemäß Mietvertrag vom 27.5.1998 geräumt an die Klägerin herauszugeben sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin in Höhe von netto 215,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9.11.2016 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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