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Landgericht Köln, 5 O 366/17

Datum:
24.04.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 366/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0424.5O366.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan Track & Style 4MOTION BM Techn. 2,0 l TDI mit der Fahrgestellnummer ##### an den Kläger EUR 36.300,00, unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 13.689,60 EUR, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2017 zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 15.06.2017 im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.899,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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