Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 4 O 307/15

Datum:
06.03.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 307/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0306.4O307.15.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Köln, 3 U 49/18
 
Tenor:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 18.103,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.000,00 € seit dem 12.09.2015, aus weiteren 3.556,05 € seit dem 04.08.2016 und aus weiteren 4.547,76 € seit dem 28.06.2017 zu zahlen.

Weiter werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten T2 & Partner GbR, X-Straße, 57610 Altenkirchen von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 887,03 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger unter Zugrundelegung einer Haftungsquote von 2/3 jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der zukünftig aus dem Unfallereignis vom 18.12.2014 in dem Y-Lager, S-Straße in 50769 Köln entsteht, soweit dieser nicht auf Dritte oder Sozialversicherungsträger übergegangen ist oder übergehen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 42 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank