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Landgericht Köln, 3 O 122/16

Datum:
20.02.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 122/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0220.3O122.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11447,94 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2015 sowie 15 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 805,20 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.

 
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