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Landgericht Köln, 30 O 107/18

Datum:
19.06.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 107/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0619.30O107.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.630,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 376,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abzuweisen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63% und der Kläger zu 37%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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