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Landgericht Köln, 28 O 400/12

Datum:
16.05.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 400/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0516.28O400.12.00
 
Tenor:

1.               Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,

              das nachstehend wiedergegebene Foto des Klägers

   (Es folgt eine Bilddarstellung)

              ohne dessen Zustimmung öffentlich zur Schau zu stellen, wenn dies geschieht wie im Rahmen des auf bild.de am 18.5.2011, 23:47 Uhr, veröffentlichten Artikels unter der Überschrift „Bringt ein Tampon L in den Knast?“:

2.               Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der J Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 465,90 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2012 freizustellen.

3.               Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4.               Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Diese beträgt für die Vollstreckung aus dem Tenor zu 1. EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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