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Landgericht Köln, 28 O 164/18

Datum:
11.06.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 164/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0611.28O164.18.00
 
Tenor:

I. Auf den Antrag des Antragstellerin vom 4.5.2018 in der Fassung des Schriftsatzes vom 7.5.2018 wird gemäß den §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, §§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, 1004 BGB, Artt. 1 und 2 GG im Wege der

einstweiligen Verfügung

nach Anhörung der Antragsgegner angeordnet:

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen:

a)      „…sodass wir uns gehalten sahen, die Facebook-Seite der LG Mittelrhein zu schließen; daraufhin eröffnete er die Facebook-Seite ‚Freunde der LG Mittelrhein‘und betrieb weiter seine Mätzchen gegen den Vorstand der LG“

b)      „Es gibt Mitglieder, die uns fragen: Warum schmeißt Ihr dieses A……ch nicht endlich raus!“

wie geschehen in der E-Mail der Antragsgegner vom 8.4.2018 an die Mitglieder des BCD-Vorstandes,

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen:

a)      „Immer wieder forderte er den Vorstand auf, die Weihnachtsfeier 2017 zu verlegen, ohne aber selber einen konstruktiven oder gar aktiven Beitrag zu leisten“

b)      „Um die erste Wanderung 2018 (Veranstalter C/T) zu boykottieren, lud er über die vorgenannte Facebook-Seite Mitglieder und Gäste zum zeitgleichen Termin zu einer von ihm organisierten Wanderung ein, weil unsere Route zu gefährlich sei.“

wie geschehen in der E-Mail der Antragsgegner vom 8.4.2018 an die Mitglieder des BCD-Vorstandes,

 
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