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Landgericht Köln, 26 O 35/16

Datum:
04.06.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 35/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0604.26O35.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 23.781,69 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 5.862,00 € seit dem 07.01.2016, von 5.862,00 € seit dem 04.02.2016, von 5.862,00 € seit dem 04.03.2016, von 5.862,00 € seit dem 06.04.2016, von 333,69 € seit dem 04.05.2016 zu zahlen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Drittwiderklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten trägen die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.  Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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