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Landgericht Köln, 25 O 70/15

Datum:
26.10.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 70/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:1026.25O70.15.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin aufgrund der rechtswidrigen Behandlung am 31.3.2009 ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund der rechtswidrigen ärztlichen Behandlung am 31.3.2009 in der Vergangenheit bereits entstanden sind oder zukünftig noch entstehen werden, soweit Schadensersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden;

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.273,95 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80% und die Beklagten als Gesamtschuldner 20%.

 
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