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Landgericht Köln, 23 O 489/16

Datum:
21.02.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilikammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 489/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0221.23O489.16.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 10.416,90 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2016 zu zahlen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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