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Landgericht Köln, 23 O 216/18

Datum:
14.11.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 216/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:1114.23O216.18.00
 
Tenor:

1.                  Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.666,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.06.2018 zu zahlen.

2.                  Es wird festgestellt, dass die Beklagte

a.         dem Kläger zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie vor dem 15.06.2018 aus dem unter 1. genannten Betrag gezogen hat,

b.         die nach 2. a) herauszugebenden Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.06.2018 zu verzinsen hat.

3.                  Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Auslagen i. H. v. 1.514,63 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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