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Landgericht Köln, 23 O 211/16

Datum:
31.10.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 211/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:1031.23O211.16.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Aufwendungen für die Anschaffung eines Fußheber-Systems Ness L 300 und einer Orthese der Hand, System H 200 Wireless im tariflichen Umfang zu erstatten.

              Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 729,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2016 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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