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Landgericht Köln, 23 O 159/15

Datum:
28.02.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 159/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0228.23O159.15.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.669,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 571,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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