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Landgericht Köln, 23 O 131/17

Datum:
26.01.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 131/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0126.23O131.17.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, dem Kläger einen Betrag bezüglich des Fahrzeugs VW Polo, FIN: ########, in Höhe von 2.747,50 EUR zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2017.

Die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 334,75 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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