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Landgericht Köln, 23 O 106/18

Datum:
12.12.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 O 106/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:1212.23O106.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100.980,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 52.020,00 € seit dem 05.01.2018 und aus weiteren 48.960,00 € seit dem 23.07.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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