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Landgericht Köln, 1 S 261/16

Datum:
04.01.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 261/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0104.1S261.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 119 C 264/16
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.10.2016 – 119 C 264/16 - teilweise aufgehoben und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 77 % und der Beklagte zu 23 %, die Kosten der zweiten Instanz trägt der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 %. Dies gilt nicht für die Kosten der Beweisaufnahme, die der Beklagte insgesamt trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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