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Landgericht Köln, 18 O 415/17

Datum:
05.12.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 415/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:1205.18O415.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.136,25 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Nissan mit der Fahrgestellnr.: ######.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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