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Landgericht Köln, 84 O 237/17

Datum:
10.10.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
84 O 237/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1010.84O237.17.00
 
Tenor:

im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die nachfolgenden Produktverpackungen mit den Bezeichnungen „H.“ und/oder „I.“ zu verwenden, um die jeweils damit verpackten Teigwaren auszustellen oder zu bewerben:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

 
1 2 3 5 6 7 8 10 12 13
 

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