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Landgericht Köln, 82 O 2/16

Datum:
05.09.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
82 O 2/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0905.82O2.16.00
 
Tenor:

Im Rahmen der Prüfung der angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG soll geprüft werden, ob die Minderheitsaktionäre aufgrund eines möglicherweise unterlassenen Pflichtangebots der Hauptaktionärin gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG aus der Übernahme der Deutsche Postbank AG Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 57,25 haben.

 
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