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Landgericht Köln, 5 O 488/13

Datum:
28.03.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 488/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0328.5O488.13.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin  99.248,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 07.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit vom 06.05.2010 bis zum 06.08.2012 aus einem Betrag von 99.248,88 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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