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Landgericht Köln, 4 O 177/16

Datum:
18.04.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 177/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0418.4O177.16.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.000,00€ abzüglich eines Nutzungswertersatzes, der mit 0,08€ pro gefahrenem Kilometer zum Zeitpunkt der Rücknahme des Fahrzeugs berechnet wird, mindestens jedoch abzüglich 3.375,37€, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2016 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW Eos, Baujahr 2011 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ####### zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Tenor zu 1) genannten Pkws in Verzug befindet.

3.       Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.789,76€ freizustellen.

4.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.

6.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich des Herausgabeanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000€; im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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