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Landgericht Köln, 36 O 168/15

Datum:
30.05.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
36. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 O 168/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0530.36O168.15.00
 
Tenor:

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten auch des Beklagten zu 1) werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist für den Beklagten zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages und für den Beklagten zu 1) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung von Seiten des Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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