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Landgericht Köln, 31 O 191/16

Datum:
10.01.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
31. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 O 191/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0110.31O191.16.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung des OLG Köln vom 26.07.2016 (6 W 84/16) wird aufgehoben und der auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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