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Landgericht Köln, 30 O 280/17

Datum:
14.12.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 280/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1214.30O280.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin an das Finanzamt Frankfurt/Oder zur dortigen Steuer-Ident-Nr. #####/#### die angefallene Kapitalertragssteuer in Höhe von 63.579,09 € sowie darauf entfallenden Solidaritätszuschlag in Höhe von weiteren 3.496,85 € abzuführen und der Klägerin eine den amtlichen Vorgaben entsprechende Steuerbescheinigung zu erteilen sowie an die Klägerin 174.970,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 260.000,-- €.

 
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