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Landgericht Köln, 2 O 372/16

Datum:
05.10.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammert
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 372/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1005.2O372.16.00
 
Schlagworte:
Selbstentzündung; abgestelltes Kraftfahrzeug; Betrieb
Normen:
StVG § 7 Abs. 1
Leitsätze:

Gerät ein Kraftfahrzeugs, das außerhalb des Verkehrsraums ordnungsgemäß abgestellt ist, sieben Stunden später durch Selbstentzündung in Brand, so geschieht dies nicht "bei dem Betrieb" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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