Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 28 O 7/17

Datum:
11.10.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 7/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1011.28O7.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Geschäftsführer zu vollstrecken ist,

unter Bezugnahme auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten:

„Irrtümer kommen da in den besten Kreisen vor. Q beispielsweise gab einer 1921er Magnum von Chateau Petrus begeistert hundert Punkte. Die Flasche war jedoch eine Fälschung.“

wenn dies geschieht, wie in dem Artikel „Täuschend echt“, erschienen in der Zeitschrift „Y Weinwelt“, Ausgabe Oktober/November 2016.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 455,41 EUR zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 887,03 EUR zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank