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Landgericht Köln, 28 O 41/16

Datum:
01.03.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 41/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0301.28O41.16.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 35.000,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hinsichtlich der Beklagten zu 1 seit dem 03.03.2016 und hinsichtlich der Beklagten zu 2 seit dem 03.06.2016 zu zahlen.

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin weitere 691,33 EUR netto zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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