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Landgericht Köln, 23 S 26/14

Datum:
26.04.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 S 26/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0426.23S26.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 118 C 412/14
 
Tenor:

I.               Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10.12.2014 (Az.: 118 C 412/14) wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 300 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2011 sowie 70,20 EUR für Rechtsverfolgungskosten zu zahlen.

II.              Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.

III.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.               Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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