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Landgericht Köln, 19 O 58/14

Datum:
22.02.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 58/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0222.19O58.14.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von € 55.000 nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.04.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus dem Verkehrsunfallereignis vom 16.12.2011 an der W Straße in 00000 L künftig entstehen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere € 1.954,46 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 %, die Beklagten zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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