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Landgericht Köln, 16 O 99/17

Datum:
07.11.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 99/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1107.16O99.17.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 137.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2013 sowie an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.611,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.194,90 € seit dem 4. November 2016 und aus 417,03 € seit dem 02.03.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 74 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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