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Landgericht Köln, 16 O 309/16

Datum:
24.11.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 309/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1124.16O309.16.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln zum Az. 16 O 309/16 vom 19.08.2016 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten entstanden sind und die die Beklagte daher zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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