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Landgericht Köln, 15 O 471/15

Datum:
22.02.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 471/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0222.15O471.15.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag mit der Nummer #### durch den Widerruf vom 05.11.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.706,48 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 32% und die Kläger zu je 34%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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