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Landgericht Köln, 11 S 356/16

Datum:
31.08.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 356/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0831.11S356.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 263 C 228/15
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2016 - 263 C 228/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1,92 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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